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§ 1 Allgemeines
Für die Vermietung von GPS-Empfängern mit Zubehör durch IS.RADWEG. Detlef Kaden (nachstehend IS.RADWEG.) gelten die nachfolgenden Mietbedingungen, die der Mieter mit seiner Unterschrift auf dem Mietvertrag anerkennt. Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Der Ausschluss der Schriftform ist nur schriftlich möglich.
§ 2 Mietzeit
Die Mietzeit beginnt bzw. endet mit den jeweils im Mietvertrag vereinbarten Terminen. Gibt der Mieter den GPS-Empfänger mit Zubehör nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurück, so wird für den darüber hinaus gehenden Zeitraum je angefangenen Tag ein Mietpreis von 15 Euro fällig.
§ 3 Mietzins
Grundlage des Mietzinses sind die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages geltenden Preise und die im Mietvertrag fixierte Mietzeit. Der Mietzins ist bei der Entgegennahme des GPS-Empfängers mit Zubehör durch den Mieter im voraus zu zahlen.
§ 4 Übergabe des GPS-Empfängers mit Zubehör
IS.RADWEG übergibt den GPS-Empfänger mit Zubehör in einwandfreiem Zustand und demonstriert die Funktionstüchtigkeit. Der Mieter bestätigt im Mietvertrag den einwandfreien Zustand des GPS-Empfängers und des Zubehörs.
§ 5 Haftung
Der Mieter haftet für alle Schäden, die während des Besitzes des GPS-Empfängers mit Zubehör bei ihm entstehen.
§ 6 Verlust oder Beschädigung des GPS-Empfängers mit Zubehör, Ersatzpflicht
Bei Verlust des GPS-Empfängers mit Zubehör und im Schadensfall hat der Mieter IS. RADWEG. unverzüglich zu informieren. Bei Verlust hat der Mieter gleichwertigen Ersatz zu leisten. Gleiches trifft zu, wenn im Schadensfall bzw. bei Defekt ein im wirtschaftlichen Sinne unreparabler Totalschaden auftritt. IS.RADWEG. kann Ersatz in Geldform verlangen, dessen Höhe sich dabei nach dem Neuanschaffungspreis richtet. Bei sonstigen Schäden bzw. Defekten ist der Mieter in Höhe der Reparaturkosten schadenersatzpflichtig. Der Mieter ist auch dann ersatzpflichtig, wenn der Schaden bzw. Defekt durch Einwirkung Dritter oder durch höhere Gewalt entstanden ist.
§ 7 Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, den GPS-Empfänger mit Zubehör vor schädlichen Einwirkungen und Überbeanspruchung zu schützen. Der Mieter hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass der GPS-Empfänger mit Zubehör vor Zugriffen Dritter geschützt ist. Eine Weitergabe des GPS-Empfänger mit Zubehör durch den Mieter bedarf der Erlaubnis von IS.RADWEG.
§ 8 Rückgabe
Der Mieter hat den GPS-Empfänger mit Zubehör in komplettem, einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Die Rücknahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Prüfung der ordnungsgemäßen Funktionstüchtigkeit des GPS-Empfängers und der Vollständigkeit des Zubehörs mit schriftlicher Bestätigung. Wird der GPS-Empfänger mit Zubehör nicht in vollständigem und in einwandfreiem, funktionstüchtigem Zustand zurückgegeben, so ist IS.RADWEG. berechtigt, diesen Zustand gegen Erstattung der Kosten herstellen zu lassen. IS.RADWEG. gibt dabei dem Mieter Gelegenheit, unverzüglich eine Überprüfung durchzuführen. IS.RADWEG. ist berechtigt, Schäden bzw. Defekte beheben zu lassen und dem Mieter die entsprechenden Kosten in Rechnung zu stellen. Ist eine Reparatur nicht möglich oder wirtschaftlich unsinnig, ist der Mieter verpflichtet, den Neuanschaffungspreis zu zahlen.
§ 9 Teilunwirksamkeit
Von der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Die Rechtswirksamkeit des Mietvertrags bleibt ebenfalls davon unberührt.
§ 10 Sonstige Bestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich zwischen dem Mieter und IS. RADWEG. aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen bzw. Streitigkeiten ist Panketal.
Stand Februar 2005
© IS.RADWEG.
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